Endlich ist es wieder möglich, in den Genuss von Entspannung und Erholung in Österreich zu kommen. Die Sicherheit steht aber natürlich auch weiterhin an erster Stelle.
Unsere Tipps für einen sicheren Winterurlaub
Abstand bitte!
Bitte halten Sie weiterhin nach Möglichkeit mind. 2 Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen!
Enge Räume, überfüllte Bäder waren gestern – der Trend geht zu exklusiven Wellnessaufenthalten, bei denen genügend Platz und Freiraum für jeden Gast geboten wird. Um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen, setzen viele Betriebe auch weiterhin auf Besucherlimits.
Auch die bereits alltäglich gewordenen Hygienemaßnahmen, wie mehrmals täglich Hände waschen bzw. desinfizieren, Husten und Niesen in die Armbeuge und der Verzicht aufs Händeschütteln gelten natürlich auch in den Thermen und Hotels sowie in den Restaurants, Wellnessbereichen und Pools.
Unaufgeforderter 2G-Nachweis (Geimpft, Genesen)
Bei einem Aufenthalt im Hotel und auch für Besucherinnen und Besucher einer Therme gilt die unaufgeforderte Vorlage eines Impfzertifikats (zweite Impfung innerhalb der letzten neun Monaten) oder eine Bestätigung über eine überstandene Covid-19 Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten sowie eines amtlichen Lichtbildausweises. Diese Nachweispflicht gilt für Personen ab 12 Jahren.
Bei einem Aufenthalt in einem Wiener Hotel oder als BesucherIn in der Therme Wien gilt die G-Nachweispflicht bereits für Kinder ab 6 bis 12 Jahren. Ein vollständig geklebter Ninja-Pass pro Unterrichtswoche wird dem 2G Nachweis gleichgestellt, d.h. hier gilt auch ein negativer Antigen-Schnelltest (48 h) oder ein negativer PCR-Test (72 h) als Zutrittsnachweis (auch für das gesamte Wochenende). Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren gilt die 2,5G-Regel, d.h. der Ninja-Pass gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-Test (max. 48 h) gilt einzeln für sich.
Registrierungspflicht
Die Kontaktdaten von Besucherinnen und Besuchern in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie in Sport- und Freizeiteinrichtungen werden zu Ihrer eigenen Sicherheit erhoben.
FFP2-Maske
Bitte vergessen Sie nicht, einen (oder besser mehrere) FFP2-Masken in die Badetasche oder den Koffer zu stecken. Im Eingangsbereich, in den Umkleidekabinen, auf dem Weg zur Sauna oder zu den WC-Anlagen sowie im Restaurant (außer bei Tisch) ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Die FFP2-Masken Pflicht gilt für Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren (ausg. aus gesundheitlichen Gründen). Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Schwangere können statt einer FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Beim Baden, in der Sauna sowie im Außenbereich wird kein Mund-Nasen-Schutz benötigt.
Begrenzte Personenanzahl - Online Tickets
Aufgrund der vorgegebenen Abstandsregeln empfehlen wir, gerade an Schlechtwettertagen, in den Ferien oder an Wochenenden, auf das bewährte Online-Ticket System vieler Thermen zurückzugreifen, um Ihren Thermenbesuch auch garantieren zu können und um Stau an der Tageskasse zu vermeiden.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich vor Ihrem Besuch zu informieren, wie stark die Thermenauslastung am gewünschten Tag ist. Viele Thermen bieten dazu eine Auslastungsübersicht auf ihren eigenen Internetseiten an.
Warum in die Ferne schweifen
Die heimischen Thermen und Thermenhotels sind bestens vorbereitet, um Sie sicher und entspannt durch die kalte Jahreszeit zu bringen. Entfliehen Sie dem Alltag, tanken Sie neue Energie und genießen Sie Entspannung pur direkt vor Ihrer Haustüre.
Bis bald in der Therme!
Ihr Team von Webhotels
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