Steiermark bekommt mit Bad Loipersdorf neuen Badekurort
Seit 1. Jänner 2020 ist die Steiermark um zwei Badekurorte reicher. Neben der Marktgemeinde Schwanberg wurde auch die Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld als Badekurort anerkannt. Ausschlaggebend dafür ist das Heilende Hochmoor in Bad Schwanberg bzw. die wissenschaftlich anerkannte Heilquelle in Bad Loipersdorf. Bad Loipersdorf ist somit 18. Kurort der Steiermark und der neunte Bäderkurort.
Bereits am 24. Oktober 2019 wurde in einer Sitzung der Landesregierung, auf Antrag von Gesundheitslandesrat Christoph Drexler die Verordnung über die "Festsetzung des Kurbezirkes Bäderkurort Bad Loipersdorf" beschlossen und somit der Weg zur Umbenennung geebnet. Damit wird auch der Standortgemeinde der ältesten steirischen Therme diese Auszeichnung zu teil.
Gemeindename macht Erfolgsgeschichte sichtbar
Die Steiermark, als beliebtestes Urlaubsland der ÖsterreicherInnen, überzeugt neben seiner Vielfalt an Landschaft und seiner Herzlichkeit und Gastfreundschaft vor allem mit seinen steirischen Thermen für einen Urlaub im Grünen Herz Österreichs. "Es freut mich, dass es gemeinsam gelungen ist, die Erfolgsgeschichte der Therme Loipersdorf auch im Gemeindenamen sichtbar zu machen", so Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer.
Auch Landesrat Christopher Drexler freute sich außerordentlich - "Das ist eine Auszeichnung für die Gemeinde und gleichzeitig ein wichtiger Impuls für die gesamte Region. Die Steiermark wartet mit besonderen Heilvorkommen auf, die wir stolz präsentieren wollen. Dass der Standort der steirischen "Ur-Therme" nun auch Bäderkurort ist, komplettiert das steirische - und vor allem das oststeirische - Kurort-Ensemble".
Gemeinsam gratulierten sie den Gemeindevertretern mit Bürgermeister Herbert Spirk an der Spitze zu dieser Anerkennung.
Loipersdorf erfüllt Voraussetzungen als Badekurort
Wichtige Voraussetzungen für die Anerkennung eines Kurortes ist dessen Heilvorkommen - im Fall von Loipersdorf ist dies eine Heilquelle, die wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausübt.
Der Antrag auf Anerkennung als Kurort ist von der Gemeinde zu stellen. Dieser Kurort muss per Bescheid der Landesregierung auf Basis des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortgesetzes anerkannt werden. Dafür müssen genau definierte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt und entsprechende Bedingungen und Auflagen vorgeschrieben werden. Letztendlich ist der sogenannte Kurbezirk, also das genaue Gebiet, per Verordnung festzulegen.
Weiters muss eine einwandfreie und ausreichende Trinkwasserversorgung, Maßnahmen gegen Lärm- und bestimmte Verkehrsbelästigungen, ausreichend medizinische Versorgung (Ärzte, Apotheken), Lebensmittelversorgung, entsprechende Unterkünfte sowie ausreichend geschultes Personal vorhanden sein.
Die Grenzen eines Kurbezirkes sollen sich nach Möglichkeit mit den Gemeindegrenzen decken, können aber aus bestimmten Gründen davon abweichen. Im Falle von Loipersdorf wurde lediglich das Industriegebiet im nördlichen Bereich der Gemeinde aufgrund von Immissionen ausgenommen.
Anerkennung als Badekurort als Erfolg jahrelanger Arbeit
Bereits 1999 wurde erstmals in einem Gemeinderatsbeschluss über die Beantragung der Anerkennung als Kurort gesprochen. Dafür mussten Konzepte zur Behebung des Lärmaufkommens und der Luftgüte in einigen Bereichen der Gemeinde ausgearbeitet und umgesetzt werden. Nachdem die entsprechenden Auflagen erfüllt werden konnten, wurde am 7. Mai 2019 der Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung ausgestellt, mit dem Loipersdorf als Bäderkurort per 1. Jänner 2020 anerkannt wurde.
via kommunikation.steiermark.at und meinbezirk.at, November 2019